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Gastbeitrag
Der Rechtsstaat muss Regeln setzen und durchsetzen

Was darf die deutsche Gesellschaft von den Flüchtlingen erwarten, die zu ihr gekommen sind? Was muss der Staat von ihnen fordern? Der Jurist sucht die Antwort darauf nicht auf den moralischen Weltgipfeln, auf denen eine All- Willkommenskultur-Politik thront, sondern in den deutschen Niederungen von Recht und Gemeinwohl.

 

Der Rechtsstaat legt die Regeln fest

 

Das Ausländerrecht unterscheidet zwischen der Lage vor und nach der Reise. Vorher ist der Staat frei, ob er eine Einreise erlaubt oder ablehnt, die Grenze schließt oder öffnet. Er kann den Ausländer, der nicht EU-Bürger ist, an der Grenze ohne weiteres abweisen, aber er kann ihn nicht ohne weiteres ausweisen, wenn dieser erst einmal, legal oder illegal, in das Staatsgebiet gelangt ist. Mit dem Gebietskontakt hat er einen deutschen Grundrechtsstatus erlangt, der eine rechtliche Hürde gegen Ausweisung und Abschiebung bildet. Die Flüchtlinge sind nun einmal da, und sie werden von Tag zu Tag mehr. Nun schuldet der Rechtsstaat ihnen allen grundrechtlichen Respekt. Dies hindert ihn freilich nicht, den rechtlichen und sozialen Preis einzufordern, den der Aufenthalt in Deutschland kostet. Vielmehr ist der Rechtsstaat geradezu verpflichtet, die Regeln eines friedlichen und gedeihlichen Zusammenlebens zu benennen und durchzusetzen.

 

Die Freiheit des Anderen aushalten

 

Die erste Regel ist dabei die Beachtung des in Deutschland geltenden Rechts. Das ist keine spezifische Forderung an Flüchtlinge. Sie gilt selbst für den Fluggast, der sich nur für eine Stunde im Transitraum eines Flughafens aufhält. Auch ihm sind Diebstahl, sexuelle wie sonstige Nötigung verwehrt. Der Flüchtling importiert nicht das Recht seines Heimatstaates, auch nicht die Scharia. Das Grundgesetz enthält eine ungeschriebene Grundpflicht, die für den Zuwanderer aus einer geschlossenen, muslimisch-homogenen Gesellschaft überaus wichtig ist und die der deutsche Staat unnachgiebig einfordern muss. Die Rechtsordnung verlangt von ihm, die Zumutungen der Freiheit des Anderen auszuhalten. Die Friedenspflicht des Bürgers und das Gewaltmonopol des Staates sind die Bedingungen des Zusammenlebens, die nicht zur Diskussion stehen.

 

Integration ist mehr als die äußere Anpassung an die Lebensumstände im Land

 

Der freiheitliche Staat will kein „Zwingherr zur Deutschheit“ sein, wie vor 200 Jahren der Philosoph Fichte verlangt hatte. Dennoch „fördert und fordert“ er die Integration der rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer. Integration ist mehr als die äußere Anpassung an die Lebensumstände im Lande, wie sie jeder Tourist leistet, wenn er sich in der Eisenbahn, im Supermarkt, Gasthof, Schwimmbad oder in einer Kirche so benimmt, wie es am jeweiligen Ort üblich und geboten ist. Integration ist die Teilnahme am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Sie ist ein Angebot für jeden, der länger im Lande weilt, zumal für jeden Asylbewerber, der Schutz vor Verfolgung sucht. Sie nimmt verpflichtenden Charakter an für Ausländer, die auf Dauer im Lande leben wollen. Der Staat bietet zu diesem Zweck Integrationskurse und Integrationsprogramme an.

 

Sprache als Bedingung für Integration

 

Bedingung der Integration ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Sie schafft Gemeinsamkeit unter Bedingungen der Gleichheit, und sie öffnet den Zugang zum wirtschaftlichen wie zum geistigen Leben des Landes, nicht zuletzt zum politischen Leben. Die Amtssprache ist nun einmal Deutsch. Wer als Gast in einer Familie Aufnahme findet, passt sich der Familie an und verlangt nicht, dass sich umgekehrt die Familie seinen Vorstellungen anpasst. Der muslimische Immigrant kann nicht fordern, dass deutsches Brauchtum, das ihm nicht passt, zurückweicht, die Speisen nach seinen Regeln für alle zubereitet werden, die christlichen Züge der deutschen Kultur unterdrückt und die Kruzifixe an der Wand der öffentlichen Schule oder an der Wand des kirchlichen Krankenhauses abgehängt werden. Die Grundrechte geben ihm die Freiheit, seinen eigenen Regeln gemäß zu leben, aber nicht den Anspruch, sie der übrigen Gesellschaft überzustülpen.

 

Wir brauchen eine Diskussion darüber, was wir von Zuwanderern erwarten dürfen

 

Keine noch so weise und humane Vorkehrung des Rechts kann die Folgeprobleme des Massenzustroms von Migranten lösen, wenn nicht alle Seiten guten Willen zeigen und tätigen. Die staatliche Seite hat es an gutem Willen nicht fehlen lassen, im Gegenteil: sie leistet ein Übermaß an Gutgemeintem, allerdings auf Kosten von Vorsicht, Folgenverantwortung, Rechtsbindung. Die moralische Avantgarde läuft Gefahr, dass ihr demnächst die Garde, das Volk, abhandenkommt. Alles auf Erden hat seine Grenzen: auch die Aufnahmekapazität für Asylbewerber, mit dieser das Asylrecht selbst, das wie jedes Leistungsrecht unter dem Vorbehalt des Möglichen steht. Unerschöpflich sind auch nicht die Hilfsmittel und die Hilfsbereitschaft. Auf Grenzen stößt die Integrationskraft der Gesellschaft. Angesichts der staatlich betriebenen Entgrenzung der Immigration ist Besinnung angezeigt. Die Lösung der importierten Probleme setzt den offenen, allgemeinen, freimütigen Diskurs darüber voraus, was Staat und Gesellschaft fairerweise von ihren Zuwanderern erwarten und verlangen dürfen. Dabei dürfen alle mitreden.

Prof. em. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee
Prof. em. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee gilt als Autorität auf dem Gebiet des Staatsrechts und der Staatsphilosophie. Von 1975 bis 2002 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Gemeinsam mit Paul Kirchhof ist er Herausgeber des „Handbuch des Staatsrechts“. Seit 1986 ist er Ordentliches Mitglied der Nordrhein- Westfälischen Akademie der Wissenschaften zu Düsseldorf.
@Prof. em. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee
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