Trotz vieler neuer Herausforderungen ist der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an staatliches Handeln im Grunde gleich geblieben: Sie erwarten einen starken Staat, der gleichzeitig bürgernah, verlässlich und innovativ handelt. Handlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind die beiden Grundpfeiler staatlichen Handelns.
FÜR EINEN STARKEN STAAT MIT WENIGER VORSCHRIFTEN
Gerade weil der Staat seine wesentlichen Aufgaben auch in schwierigen Zeiten bestmöglich erfüllen muss, darf er sich nicht in Nebenaufgaben verzetteln. Selbst die beste Verwaltung kann nicht alles leisten. Ein wirksamer Staat und Vorschriftenabbau schließen sich nicht aus, sie bedingen einander. Wo nötig, stärken wir den Staat. Und wo dies etwa für die Sicherheit geboten ist, werden wir auch Gesetze verschärfen. Wir wollen und können aber nicht jedem Problem mit einer neuen Vorschrift begegnen. Gerade ein starker Staat findet die Kraft, sich selbst zu beschränken. Darum muss es insgesamt unser Ziel sein, mit weniger Vorschriften auszukommen.
- Wir haben eine bundesweit einmalige Paragraphenbremse eingeführt: Seit Dezember 2013 muss für jede neue Vorschrift eine gleichwertige andere Vorschrift wegfallen.
- Seit Einführung der Paragraphenbremse ist die Zahl der bayerischen Paragraphen um mehr als 5 Prozent gesunken.
- Aktuell gibt es weniger als 1.000 bayerische Gesetze und Verordnungen – das sind rund 15 Prozent weniger als noch in der letzten Legislaturperiode.
- Gemeinsam mit dem Nationalen Normenkontrollrat des Bundes engagiert sich Bayern für eine bessere Abbildung des Aufwands beim Vollzug von Bundesgesetzen. So wollen wir neue bürokratische Lasten für die Länder rechtzeitig erkennen und vermeiden.
- Auf europäischer Ebene haben wir von Anfang an die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten unter Leitung unseres ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber unterstützt. Durch deren Arbeit wurden europaweit Maßnahmen zum Bürokratieabbau mit einem Einsparpotenzial von über 33 Milliarden Euro beschlossen
BÜRGERFREUNDLICHE E-SERVICES
Oftmals stört die Bürger nicht eine einzelne Vorschrift, sondern die Menge an Vorschriften, mit denen sie in bestimmten Bereichen umgehen müssen. Wenn die Prozesse stärker vom Anwender aus gedacht werden, werden sie zwangsläufig benutzerfreundlicher. Kompliziertes wird einfach, wenn es handhabbar wird. Die richtige Nutzung digitaler Möglichkeiten kann hierzu viel beitragen. Mit neuen und bürgerfreundlichen E-Services trägt der Freistaat Bayern dem Rechnung: Staatliche und kommunale E-Government-Leistungen werden im Rahmen von Montgelas 3.0 gebündelt und „auf einen Klick“ angeboten. Grundlage ist das bayerische E-Government-Gesetz, das auch digitale Rechte einräumt und Themen wie E-Rechnung und IT-Sicherheit regelt. So werden elektronische Verfahren rundum digital und rechtssicher, vom ersten Klick bis zum Bescheid.
- Unter der Adresse www.freistaat.bayern sind seit November letzten Jahres alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen von Freistaat und Kommunen abrufbar. Mit der Zusammenführung der Dienstleistungen von Staat und Kommunen unter einem Dach wird der digitale Verwaltungskreislauf geschlossen – eine bundesweit einmalige Initiative und natürlich mit dem bayerischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Über 750 Kommunen sind bereits mit ihren Diensten an das Bayern- Portal angebunden.
- Wir arbeiten intensiv an der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den bayerischen Justizbehörden. Die Einreichung elektronischer Unterlagen – für Rechtsanwälte und Behörden später verpflichtend, für Bürger als Möglichkeit – wird die Justiz noch bürgerfreundlicher machen. Zudem werden dadurch Abläufe beschleunigt und vereinfacht.
- Das elektronische Grundbuch ist in Bayern bereits flächendeckend eingeführt und umfasst rund 70 Millionen Seiten. Gemeinsam mit den anderen Ländern wollen wir nun ein bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch aufsetzen und betreiben, das eine datenbankgestützte Speicherung der Grundbuchdaten ermöglicht und aufgrund der hierdurch möglichen Verknüpfungen erhebliche Verbesserungen für alle Nutzer mit sich bringt. Im ersten Halbjahr 2019 soll das erste bayerische Grundbuchamt mit einem Pilotprojekt starten.
DIE BÜRGER IM BLICK
Bürgernahe Politik geht über guten Service hinaus. Deswegen sind wir in ständigem Austausch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern und haben immer ein offenes Ohr für Anregungen, Sorgen oder Kritik.
Wir haben eines der bürgerfreundlichsten und transparentesten Petitionsverfahren in ganz Deutschland. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden über 5.500 Petitionen beim Bayerischen Landtag eingereicht. Soweit Spielräume bestehen, setzen wir uns dafür ein, zwischen Behörden und Bürgern zu vermitteln und zu positiven Lösungen zu kommen.
Auch auf europäischer Ebene setzen wir uns mit Nachdruck für mehr Bürgernähe ein: Wir brauchen ein Europa der Subsidiarität, das sich auf seine wesentlichen Aufgaben beschränkt und nicht ständig mehr Reglementierung und Zentralismus produziert. Das Subsidiaritätsprinzip, das sicherstellt, dass Entscheidungen immer auf der bürger- und sachnächsten Ebene getroffen werden, muss in Europa stärker zur Geltung kommen.