Justiz
Härtere Strafen für Kindesmissbrauch

Wer sich an Kindern vergeht, muss härter bestraft werden. Sexueller Missbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen und darf nicht länger als Vergehen durchgehen. Bayern fordert deshalb seit langem eine Mindeststrafe von einem Jahr. Nicht zu verstehen ist auch, dass Ermittler Täter bei Kinderpornografie nicht verfolgen können, weil die Verbindungsdaten gelöscht werden müssen. Wir müssen alles dafür tun, die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen. Dazu gehören härtere Strafen, bessere Ermittlungsbefugnisse aber auch eine wirksame Prävention.

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2020/47.php

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